Der Förderverein lebt vom Engagement der Eltern – nur mit Ihrer Hilfe können wir alle Kinder auf der Robert-Schumann-Schule fördern und zu einer guten Schulgemeinschaft beitragen. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie uns bei unserer ehrenamtlichen Tätigkeit – vielen Dank dafür im Voraus!
Es gibt zwei Arten von Mitgliedschaften:
- Einzelmitgliedschaft (ein Elternteil), ab € 35 Jahresbeitrag
- Doppelmitgliedschaft (beide Elternteile), ab € 50 Jahresbeitrag
Die Beiträge verstehen sich übrigens als Mindestbeitrag. Je höher der Beitrag, desto mehr Projekte können wir für die Kinder durchführen.
Hier können Sie die Satzung unseres Vereins herunterladen (PDF).
Möchten Sie mehr über die Mitgliedschaft erfahren? In unseren FAQs beantworten wir häufige Fragen.
Wir haben mehrere Kinder an der Robert-Schumann-Schule. Zahlen wir dann pro Kind den jährlichen Mitgliedsbeitrag oder pro Familie?
Das entscheiden Sie. Wobei uns der Beitrag pro Kind natürlich lieber ist…
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung für meinen Mitgliedsbeitrag?
Gerne stellen wir Ihnen als gemeinnützig anerkannter Verein ab einer Spende in Höhe von 200 € eine Spendenbescheinigung aus. Bei Beträgen unter 200 € benötigen Sie als Steuerzahler zur Vorlage beim Finanzamt keine ordentliche Spendenbescheinigung, es genügt ein Nachweis (z.B. per Kontoauszug), dass Sie die Spende gezahlt haben.
Wie ist die Kündigungsfrist?
Sie können bis zu vier Wochen vor Jahresende kündigen. Dazu reicht eine formlose E-Mail, entweder über das Kontaktformular oder an info@foerderverein-schumannschule.de.
Wann werden die Mitgliedsbeiträge fällig?
Die Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Lastschrift jeweils zu Jahresbeginn abgebucht.
Was ist, wenn ich mit der Abbuchung nicht einverstanden bin?
Bitte kontaktieren Sie uns und buchen Sie den Betrag nicht einfach zurück. Jede Rückbuchung kostet uns zehn Euro Gebühr bei der Bank. Dieses Geld würden wir lieber für neue Bücher der Schulbücherei oder ähnliches verwenden. Lassen Sie uns darüber reden, wir finden sicher eine Lösung.